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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Buchungen von Reisen, bei denen Vögele Reisen AG der Veranstalter ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Vögele Reisen AG, die Sie mit den Buchungsunterlagen erhalten und hier einsehen können (Stand 30.09.2022).

Vertragsgegenstand:
Diese Vertragsbedingungen basieren auf der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Vögele Reisen AG, nachfolgend Reiseveranstalter genannt und gelten für alle unter eigenem Namen angebotenen Pauschalreisen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter, Carunternehmer oder Einzelleistungen wie Flugtickets, Veranstaltungskarten, Mietwagen, Hotelunterkünften, Schifffahrten usw. schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

1. Vertragsabschluss, Reisetauglichkeit, Mitreisende, Bezahlung, Preise:

1.1. Ihre Anmeldung (Buchung) ist für Sie verbindlich. Ihre Anmeldung (Buchung) ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Anmeldung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle zustande. Mit der Anmeldung (Buchung) bestätigen Sie, die AGB verstanden und anerkannt zu haben. Meldet der Anmeldende weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und von weiteren Einzelleistungen (Details siehe oben), welche Ihnen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

1.2. Widerruf bei Buchungen von Vögele Reisen AG: Bei einer Buchung können Sie innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der ersten schriftlichen Bestätigung kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Ausnahmen: Flug-Buchungen mit sofortiger Ticketausstellung. Für Buchungen, welche 31 Tage oder weniger vor der Abreise erfolgen, und für Buchungen auf Anfrage gilt diese Regelung nicht. In diesen Fällen gelten die Bestimmungen für die Annullierungen gemäss Ziffer 2.

1.3. Reisetauglichkeit: Mit Ihrer Buchung übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Reisetauglichkeit. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie gut zu Fuss in normalem Tempo und ohne Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Krücken o.ä.) unterwegs sind, Ihr Gepäck selbständig handhaben können und auf keine fremde Hilfe während dem Reisen angewiesen sind. Zur Sicherheit und im Interesse von Reisenden sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes für die übrigen Reisenden behalten wir uns ausdrücklich vor, nach unserer Beurteilung der Reisetauglichkeit den Abschluss des Vertrages zu verweigern, den Vertrag nur unter der Bedingung der Mitnahme einer geeigneten Begleitperson abzuschliessen oder den Vertrag selbst kurz vor der Abreise oder – sollten wir erst nach der Abreise von der eingeschränkten Reisetauglichkeit erfahren – während der Reise zu kündigen. Allfällig aufgelaufene oder zusätzliche Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

1.4. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Flugreisen ab Flughafen in der Schweiz, bei Schiffsreisen, Bahn- und Carreisen ab dem Abfahrtsort gemäss Ausschreibung. Bei Eigenanreise (ohne Flug) ist der Treffpunkt i.d.R. am Ziel-Flughafen, wo die Reise startet und zum Zeitpunkt der Ankunft von der Gruppe. Für pünktliches Erscheinen am Flughafen sind Sie selbst verantwortlich.

1.5. Ihre Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie schriftlich per PDF oder per Post – je nachdem, welche Option Sie bei der Buchung ausgewählt haben – zusammen mit dem Einzahlungsschein. Bitte überprüfen Sie umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung, dass die Schreibweise der Vor- und Nachnamen aller Reisenden mit dem Reisedokument (ID oder Reisepass, je nach Reiseland) übereinstimmen. Bei Buchung von individuellen Flügen, anderen Flugklassen, individuellen Flugvarianten, Mietwagenreisen usw. gelten spezielle Tarifbestimmungen; d.h., oft sind diese nicht umbuchbar und nur gegen 100% Kosten stornierbar. Dies gilt je nach Fluggesellschaft auch für nachträgliche Namenskorrekturen.

1.5.1. Ihre Zahlung: Wir bitten Sie, den Rechnungsbetrag gemäss den schriftlichen Instruktionen auf der Bestätigung/Rechnung zu überweisen. Post- und Banküberweisungen werden nicht bestätigt. Alternativ können Sie bei Direktbuchung bei Vögele Reisen AG die Rechnung auch via Reka-Card bezahlen. Für publizierte Angebote anderer Reiseveranstalter gelten für die Annahme der Reka-Card Beschränkungen (in der Regel maximal Fr. 500.– bzw. max. 50% des Reisepreises). Bei Buchung über Reisebüros gelten deren Bestimmungen für die Annahme von Reka-Geld. Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 30% des gesamten Reisepreises fällig. Wenn Sie eine Versicherung gebucht haben, verrechnen wir Ihnen zusätzlich den vollen Betrag der Versicherungsprämie. Die Restzahlung hat bis spätestens 4 Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei der Buchung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 2.2. einzufordern.

1.6. Preise: Unsere Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken, mit Unterkunft im Doppelzimmer mit zwei voll zahlenden Personen, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer, den aktuell bekannten Treibstoffzuschlägen sowie – bei Flugreisen – den aktuellen Flughafen- und Sicherheitstaxen. Ausnahmen sind entsprechend bezeichnet. Die Preise können unserer Ausschreibung entnommen werden und sind barzahlungspflichtig. Bei Bezahlung mit Kreditkarte kann ein Zuschlag erhoben werden. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Die eingerechneten Flugpreise basieren auf kontingentierten Gruppenpreisen. Falls diese Kontingente ausgeschöpft sind, buchen wir auf Wunsch und Rechnung des Kunden auch höhere/teurere Buchungsklassen. Je nach Tarifart gelten neue/andere Annullierungsbedingungen, welche wir Ihnen bei der Buchung mitteilen. Preisänderungen siehe Ziffer 7.2. und 7.4.

1.6.1. Auftragspauschale: Zuzüglich zum Arrangementpreis erheben wir die vom Schweizerischen Reisebüroverband empfohlene Auftragspauschale von Fr. 25.– pro Person (max. Fr. 75.– pro Auftrag). Bei Buchung im Internet sowie bei Direktbuchungen von Mitgliedern des Excellence Reiseclubs entfällt diese Auftragspauschale. Club-Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

1.6.2. Beratung und Reservation: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle oder Ihr Reisebüro für die Beratung, Reservation und Buchung individueller Reisen/Leistungen neben den im Prospekt erwähnten Preisen und Gebühren zusätzliche Kostenanteile für die Reservation und Buchung erheben kann.

1.7. Kurzfristige Buchungen (weniger als 15 Tage vor Abreise): Es kann pro Auftrag eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- erhoben werden.

1.8. Änderung gegenüber Ausschreibung: Bei Änderungswünschen von einem Pauschalreiseangebot, die von der Ausschreibung abweichen, kann der Reiseveranstalter einen Zuschlag von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag erheben.

2. Änderung der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden:

2.1. Änderung der Buchung: Bei Benennung eines Ersatzreisenden, Stornierung eines Ausfluges, Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms oder Umbuchung auf eine andere Reise des Veranstalters bis 120 Tage vor Abreise (siehe Ziffer 2.2.) erheben wir folgende Bearbeitungsgebühren: Fr. 60.– pro Person, höchstens Fr. 120.– pro Auftrag. Bei Änderungen innerhalb von 120 Tagen bis zur Abreise werden Bearbeitungsgebühren zuzüglich anfallende Spesen seitens der Leistungsträger berechnet. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch unsere Annullationskostenversicherung gedeckt. Bei individuellen Flugbuchungen gelten andere Annullations- und Umbuchungsbedingungen für die Flüge. Diese richten sich nach den jeweiligen Fluggesellschaften und Tarifarten. In den meisten Fällen ist eine Namenskorrektur und -änderung nicht möglich. In diesem Fall muss ein neues Flugticket zu den dann aktuellen Konditionen erworben werden. Gerne informieren wir Sie individuell.

2.2. Annullationen: Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form, in Ausnahmefällen telefonisch. Annullieren Sie Ihre Reise vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.– pro Person, maximal Fr. 120.– pro Auftrag. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt. Allfällige Auftragspauschalen oder Versicherungsprämien sind nicht erstattbar. Je nach Datum Ihres Rücktritts oder Ihrer Änderung gemäss Ziffer 2.1. bzw. 2.2., müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:
Alle Flugreisen (wie z.B. Rundreisen in Gruppen und Kleingruppen, Standortreisen, Mietwagenreisen)

Bis 120 Tage vor Abreise 0%
119–95 Tage vor Abreise 10%
94–65 Tage vor Abreise 40%
64–35 Tage vor Abreise 60%
34–15 Tage vor Abreise 70%
14–00 Tage vor Abreise und Nichterscheinen 100%

Bitte überprüfen Sie, umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung, dass die Schreibweise der Vor- und Nachnamen aller Reisenden mit dem Reisedokument (ID oder Reisepass, je nach Reiseland) übereinstimmen. Bei Buchung sämtlicher Mietwagenreisen und von individuellen Flugvarianten gelten spezielle Tarifbestimmungen; d.h., oft sind diese nicht umbuchbar und nur gegen 100% Kosten stornierbar. Dies gilt je nach Fluggesellschaft auch für nachträgliche Namenskorrekturen.

2.3. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

2.4. Ersatzperson: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie grundsätzlich einen Ersatzreisenden stellen, welcher die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. In diesem Fall haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälliger Mehrkosten (Ziffer 2.). Einschränkungen: Bei Reisen in Länder mit Visumspflicht bestehen organisatorische Vorbehalte (z.B. unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von Visa). Ebenso bleibt die Akzeptanz durch die an der Reise beteiligten Unternehmungen (Flug-, Hotel- oder Schiffsgesellschaften) vorbehalten. Für bereits ausgestellte Flugtickets sind nachträgliche Namensänderungen nicht möglich. In diesem Fall muss ein neues Flugticket zu den dann aktuellen Konditionen erworben werden.

2.5. Veranstaltungskarten:

2.5.1. Karten für Veranstaltungen, Konzerte usw., auch wenn diese im Rahmen eines Pauschalarrangements gebucht werden, können nicht mehr annulliert werden. Diese werden bei Umbuchungen und Annullationen, unabhängig vom Zeitpunkt, voll verrechnet.

2.5.2. Kann der Reiseveranstalter die Karten weiterverkaufen, wird nur eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Die Kartenabrechnung erfolgt nach Durchführung der Reise.

2.5.3. Der obligatorische Annullationsschutz bzw. die kombinierte Annullations- und Extrarückreiseversicherung (Ziff. 3) deckt die Kosten der Eintrittskarten, sobald die Buchung von uns bestätigt ist.

3. Versicherungen: Der obligatorische Annullationsschutz bzw. die kombinierte Annullations- und Reiseversicherung (Assistance) ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen. Sie können aber via uns eine Jahresversicherung abschliessen. Diese wird mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt (Beträge gemäss Ausschreibung). Sollten Sie bereits über eine eigene gültige Annullationskostenversicherung verfügen, können Sie bei der Buchung auf unsere Versicherung verzichten. Die Versicherungsprämie ist im Annullierungsfall nicht rückerstattbar. Für die Jahresversicherungen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gemäss separatem Versicherungsnachweis.

4. Einreiseformalitäten (Pass, Visa, Impfung): Informationen für Schweizer Bürger über die für Ihre Reise notwendigen Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das gewählte Reiseland berücksichtigen müssen, ersehen Sie auf unserer Webseite bei der entsprechenden Destination/Reiseangebot. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit Ihre Buchungsstelle Ihnen die entsprechenden Informationsquellen angeben kann. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte, Impfzeugnis usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Wird Ihnen die Einreise infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert, gehen die entstandenen Kosten zu Ihren Lasten (Ziffer 10.).

5. Trinkgelder: Trinkgelder für Chauffeure und Reiseleitung sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Das Trinkgeld ist eine freiwillige, persönliche Anerkennung für gute Dienstleistungen. Ausnahmen sind in der Prospektausschreibung signalisiert. Trinkgelder/Sicherheitstaxen sind bei Kreuzfahrten in der Regel obligatorisch und werden automatisch auf Ihr Bordkonto belastet.

6. Flüge: Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse (Economy-Klasse) durchgeführt. Aufpreise für andere Klassen gemäss Ausschreibung bzw. tagesaktuellen Preisen. Die durchführenden Fluggesellschaften behalten sich das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flugzeugtypen und den Beizug anderer Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Vögele Reisen hat darauf keinerlei Einfluss. Die Änderung des Flugzeugtyps, der Flugzeiten (auch mehrere Stunden sowie komplett andere Tageszeiten) oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Sitzplatzreservierungen sind bei den meisten Fluggesellschaft nur noch gegen Bezahlung möglich, Flugplatzänderungen behalten sich die Fluggesellschaften dennoch vor. Sämtliche Flughafen- und Sicherheitstaxen sind in den Pauschalpreisen inbegriffen. Ausnahmen sind im Prospekt vermerkt. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben. Bei Privat- und Mietwagenreisen oder anderen Individualreisen sind Sie für pünktliches Erscheinen und Einchecken am Flughafen selbst verantwortlich.

7. Programm- und Preisänderungen:

7.1. Änderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

7.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z. B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen usw.);
c) Wechselkursänderungen
d) staatl. verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer).
e) Mini- und Kleingruppenzuschläge, falls die kalkulierte Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird (siehe Ziffer 7.5.)

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Preiserhöhungen werden bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.5. genannten Rechte zu.

7.3. Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

7.4. Maximale und minimale Gruppengrösse / Kleingruppenzuschlag: Die maximale Gruppengrösse auf unseren Reisen beträgt 20 Gäste. Bei vielen Rundreisen ist die maximale Teilnehmerzahl deutlich geringer, was auf der Webseite bei den einzelnen Reisen unter «Hinweise» aufgeführt wird. In Ausnahmefällen können die Gruppen auch etwas grösser sein. Ebenso gibt es eine Mindest-Teilnehmerzahl pro Reise, welche ebenfalls auf der Webseite jeweils unter Hinweise publiziert ist. Bei Nichterreichen dieser kalkulierten Mindestteilnehmerzahl kann ein Kleingruppen-Zuschlag erhoben werden.

7.5. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, ein Kleingruppen-Zuschlag erhoben werden muss, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 3 Werktagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlte Reisekosten werden unverzüglich rückerstattet;
c) oder Sie können uns innert 3 Werktagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchten. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsänderung zu. Die 3-Werktage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 3. Werktag der Schweizerischen Post übergeben (A-Post).

8. Reiseabsage durch den Reiseveranstalter:

8.1. Für unsere Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, siehe dazu Ziffer 7.4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser festgelegten Teilnehmerzahl die Reise mit einem Kleingruppen-Zuschlag durchzuführen oder bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn zu annullieren. In der Regel geschieht dies bis sieben Wochen vor Abreise.

8.2. Vercharterung: Unsere Gruppenreisen basieren in einigen Fällen auf der vollständigen Einmietung von Transportmitteln (Flugzeug, Schiff). Wir behalten uns das Recht vor, im Fall einer anderweitigen Vercharterung eines solchen Transportmittels die Reise zu annullieren oder Ihnen eine bestmöglich, gleichwertige Alternative anzubieten.

8.3. Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

8.4. Ersatzreise: In allen Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9. Ausfall von Leistungen während der Reise: Während der Reise steht dem Reisenden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird, keine angemessene Ersatzleistung geboten werden kann oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnen.

10. Reiseabbruch durch den Reisenden: Wenn Sie die Reise aus «freien Stücken» abbrechen oder nicht weiterreisen können, wird Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet, allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall usw. abbrechen, so hilft Ihnen unser Reiseleiter oder unsere Vertretung vor Ort bei der Organisation Ihrer Rückreise. Eventuelle Kosten gehen zur Ihren Lasten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullations- und Reisezwischenfallversicherung.

11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben:

11.1. Beanstandungen: Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Reiseleiter oder der örtlichen Vertretung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

11.2. Abhilfe: Die Reiseleitung oder unsere Vertretung vor Ort wird bemüht sein, während der Reise innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder von unserer Vertretung vor Ort schriftlich bestätigen. Diese/r ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reise-Ende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen und Sie verlieren uns gegenüber jegliche Rechte.

11.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadensersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reise-Ende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung von Reiseleiter oder der lokalen Vertretung und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise Ihre Forderung geltend machen, verlieren Sie uns gegenüber alle Ansprüche zu evt. Forderungen.

12. Haftung des Reiseveranstalters:

12.1. Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Reiseleiter oder der lokalen Vertretung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben. Dies vorausgesetzt, dass uns oder unseren vertraglichen Leistungsträger ein Verschulden trifft und wir über den Mängel informiert wurden. Vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern.

12.2. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse:

12.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen, wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr.

12.2.2. Haftungsausschlüsse: Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

12.2.3. Personenschäden, Unfälle usw.: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1.).

12.2.4. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimite oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1.).

12.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car, Flugzeug bzw. generell unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Debit- und Kreditkarten usw. haften wir nicht. Schäden am Koffer oder Aufbruch muss unverzüglich der Reiseleitung oder der Fluggesellschaft (noch am Flughafen) gemeldet werden.

12.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.: Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Streiks, technischen Störungen, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung zum Flughafen mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

12.3. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten (ausgenommen die von uns angebotenen und entsprechend publizierten optionalen Ausflüge). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie daran teilnehmen wollen. Der Reiseveranstalter haftet weder für die korrekte Vertragserfüllung noch bei Schädigungen.

12.4. Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d. h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

13. Datenschutz: Sie stimmen zu, dass Ihre angegebenen Daten zur Erbringung der Leistung, für Werbezwecke und Marktforschung von den Unternehmen der Twerenbold Reisen Gruppe und ihren Servicepartnern genutzt werden dürfen.

14. Sicherstellung der Kundengelder: Unser Unternehmen ist Teilnehmer im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert dem Konsumenten die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantie-fonds.ch.

15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

16. Ombudsman: Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an: Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

17.1. Anwendbares Recht: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

17.2. Für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Zürich einklagen.

Vögele Reisen AG
Badenerstrasse 141, CH-8004 Zürich
Telefon: +41 (0)43 960 8610
E-Mail: info@voegele-reisen.ch
Webseite: www.voegele-reisen.ch